Philipp Zobel reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz über die Schirmgerichtsbarkeit über die Kessler, die vormals sein verstorbener Vater Ritter Heinrich Zobel getragen hat. Es folgt die Beschreibung des [fränkischen] Kesslerkreises in den Grenzen Miltenberg, Gelnhausen, Brückenau, Bischofsheim, Fladungen, Meiningen, Schleusingen, Eisfeld, Sesslach, Ebern, Eltmann, Ebrach, Schlüsselfeld, Windsheim, Östheimer Steige, Dinkelsbühl, Heilbronn, Mosbach und wiederum Miltenberg. Die Schirmherrschaft soll über alle Kessler in Städten, Festen, Märkten, Dörfern, Marken, oder wo auch immer sie innerhalb der benannten Grenzen sitzen, gelten.