1558 Juli 12 (Aftermontag nach Hilarii), Schloss Staufeneck Gallus Spenlin, Bürger von Ulm und kaiserlicher Notar, beurkundet: In Gegenwart der gen. Zeugen hat er Albrecht von Rechberg in dessen eigenem Namen und namens seines Vaters Konrad von Rechberg von Hohenrechberg zu Staufeneck auf der hölzernen Brücke vor Schloss Staufeneck das wörtlich inserierte Mandat des Reichskammergerichts zu Speyer vom 27. Mai 1558 insinuiert, in zwei Kopien ausgehändigt und laut vorgelesen. In diesem Urteil wurde Konrad von Rechberg unter Androhung der Acht befohlen, sich in Zukunft aller weiteren Fehdehandlungen gegen den Kläger, Hans von Rechberg von Hohenrechberg zu Illereichen (Aichain), wegen Gerichtsbarkeit und Obrigkeit im Flecken Unterwaldstetten (Underwalstätten) zu enthalten und sich an die Ordnung des Reichslandfriedens zu halten. Nachdem der krank zu Bett liegende Konrad von Rechberg das Original des Mandats zur Kenntnis erhalten hatte, erwiderte er vor dem an das Krankenbett gebetenen Notar und den Zeugen, das Mandat sei mit Unwahrheit ausgebracht worden, was er mit dem Zeugnis von Personen und Urkunden beweisen werde. Ferner fehle dem Mandat die Rechtfertigungsklausel (clausula iustificatoria), weshalb er hoffentlich nicht schuldig sei, es zu befolgen. Der Notar lehnte eine Diskussion hierüber ab. Daraufhin protestierte Konrad in aller Form auch vor den von ihm erbetenen Zeugen Christoph Gebner, Kaplan zu Falkenstein, und Veit Hennenberg, Kaplan zu Staufeneck, und bat den Notar, diese Protestation dem Notariatsinstrument anzufügen und ihm ein oder mehrere Ausf. zuzustellen. - Auf Konrads Wunsch vermerkt der Notar dessen Protestation auf dem Mandat und sagt ihm die Ausf. mehrerer Instrumente über seine Protestation zu. {?} 1) Adam Schelch und 2) Lienhart Köber (Keber), beide wohnhaft zu Giengen [an der Brenz] (Gingen) Ausf. Perg. - Notariatssignet - U: S[ignum] G[alli] S[penlin] Altsignatur(en): Lit. A; - Nro. 4; - 18; - 54; - V B 4

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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