Es wird bekundet, dass eine Abrede zwischen Imagina von Printhagen (Mena geborn von Prunthagen), Ehefrau des Schelfriedrich von Flersheim (Schelfriderichs von Flerßheyms), einerseits und Wendel Baumann (Buwman), Schultheiß zu Kaiserslautern (Luttern), für sich und seine Ehefrau andererseits, dahin geschlossen worden ist, dass beide Parteien jeweils zwei Zusätze bis St. Johannistag (sant Johanns tag zu sonenwenden) [24.06.] zu einem Tag verordnen sollen. Die vier Schiedsleute sollen die Parteien gütlich oder rechtlich vertragen, bei Nichteinigung soll Junker Philipp Forstmeister von Gelnhausen als Obmann hinzugenommen werden. Bei den derart gefassten Entscheiden soll es bei einer Pön von 50 Gulden bleiben. Wendel Baumann hat binnen 14 Tagen die Einwilligung seiner Ehefrau zu diesem Verfahren einzuholen. Nimmt sie an, bleibt es bei dieser Abrede und soll ein Tag zu St. Erhardi [08.01.] zu Heidelberg angesetzt werden, ansonsten ist diese Abrede den Parteien an ihren Rechten unschädlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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