Herzog Ludwig von Württemberg als derzeitiger Inhaber des Benediktinerklosters Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite lassen von ihren Deputierten einen Vergleich in einem Streit um die beiderseitigen Herrschaftsrechte auf der Feldmarkung Hegne zwischen dem zum Kloster Blaubeuren gehörenden Dorf Machtolsheim [Stadt Laichingen/Alb-Donau-Kreis] und den zum Territorium der Reichsstadt Ulm gehörenden Orten Merklingen [Alb-Donau-Kreis] und Bermaringen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] aushandeln. Dieser Vergleich sieht vor, dass von den beiden Parteien bestimmte kundige Feldmesser und Sachverständige die beiderseitigen Herrschaftsbereiche auf der strittigen Feldmark vermessen und versteinen. Der Herzog von Württemberg und die Stadt Ulm stimmen diesem Vergleich zu und ratifizieren ihn.