Ritter Albrecht Thun von Nünburg, der infolge seines Streites mit Michel von Emptz, ebenso wie dieser und seine zwei Knechte in der Stadt Konstanz Gefangenschaft gewesen, gibt nach ihrer Freilassung für sich eine Urfehde, welche Eberhard von Landow, Georg von Wäublingen, des Ausstellers Tochtermann, Konrad von Fridingen, Georg von Randenburg und des Ausstellers Söhne Hans Thun der Ältere und Konrad Thun von Nünburg garantieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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