Johann von der Tynnen bekennt, von Ermegardt Schenckinck, Äbtissin des Stifts Überwasser zu Münster, den Koldenhof im Kirchspiel S. Lamberti vor Münster, mit den dazugehörigen Gütern Schuvutinck, Wedehagen und Overbeckinck im Kirchspiel Everswinkel, und dem Angelkotten im Kirchspiel Sendenhorst, in Dienstmannes- Statt, zu Lehen empfangen zu haben. 1537, Dienstags nach Michaelis