Anspruch auf Absolution vom geistlichen Bann als Kassation der von einem geistlichen Gericht in einer weltlichen Angelegenheit getroffenen Maßnahme. In einem Rechtsstreit zwischen dem Kölner Bürger Peter von Rade und Dr. Koch und seiner Frau um den Nachlaß der Christine (Stingen) Bustorp und ihres Sohnes Wilhelm hatten die Beklagten ein Zeugnis der Kläger über angeblichen Besitz im Dingstuhl Fliesteden angefordert. Die Schöffen bestätigten den Besitz jedoch nicht. Vor dem Oberhof Lechenich und vor den Schöffen wurde der Fall dann schriftlich verhandelt. Als Koch dort eine negative Entscheidung befürchten mußte, wandte er sich an den Offizial in Köln, der den Schöffen von Lechenich die weitere Verhandlung untersagte. Kraus wurde mit dem geistlichen Bann belegt, und seine Mitschöffen wurden eingesperrt. Die Beklagten geben an, in erster Instanz nicht vor das RKG gezogen werden zu können, da sie nicht reichsunmittelbar seien. Als Mitglied der Universität Köln sei Koch „vor dem Rector der hohen Schule“ zu verklagen.
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Anspruch auf Absolution vom geistlichen Bann als Kassation der von einem geistlichen Gericht in einer weltlichen Angelegenheit getroffenen Maßnahme. In einem Rechtsstreit zwischen dem Kölner Bürger Peter von Rade und Dr. Koch und seiner Frau um den Nachlaß der Christine (Stingen) Bustorp und ihres Sohnes Wilhelm hatten die Beklagten ein Zeugnis der Kläger über angeblichen Besitz im Dingstuhl Fliesteden angefordert. Die Schöffen bestätigten den Besitz jedoch nicht. Vor dem Oberhof Lechenich und vor den Schöffen wurde der Fall dann schriftlich verhandelt. Als Koch dort eine negative Entscheidung befürchten mußte, wandte er sich an den Offizial in Köln, der den Schöffen von Lechenich die weitere Verhandlung untersagte. Kraus wurde mit dem geistlichen Bann belegt, und seine Mitschöffen wurden eingesperrt. Die Beklagten geben an, in erster Instanz nicht vor das RKG gezogen werden zu können, da sie nicht reichsunmittelbar seien. Als Mitglied der Universität Köln sei Koch „vor dem Rector der hohen Schule“ zu verklagen.
AA 0627, 3066 - K 178/533
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1510 - 1511 (1510 - 1512)
Enthaeltvermerke: Kläger: Ägidius Kraus (Krawß, Kruys) und Konsorten: Peter Buschen, Andreas Schmidt und Christian Schmidt, alle Schöffen zu Fliesteden (Erzstift Köln, Amt Hülchrath und Erprath; Kr. Bergheim) Beklagter: Dr. Johann Koch, Universitätslehrer und Rat des Erzbischofs von Köln, und seine Frau Elisabeth Busdorp (Boistorp), Köln Prokuratoren (Kl.): Dr. Heinrich (Lewesau von) Rostock 1510 - Dr. Johann Drach 1510 - Johann Sebald 1510 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Petrus Kirsser 1510 Prozeßart: Mandatsprozeß Instanzen: RKG 1510 - 1511 (1510 - 1512) Beschreibung: 2 cm, 33 Bl., lose; Q 1* - 9*, 4 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ