Hermann Hengen und Hengin von Boos, Testamentsvollstrecker des Schultheißen Peter von Langenfeld und seiner Ehefrau Dorothea, und Kirchenälteste zu St. Jost an der Nitz gelegen, kaufen für sich und ihre Nachfolger als Kirchenälteste, von ihrem Herrn, Philipp Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, und dessen Ehefrau Walburga von Solms gegen 100 oberländische rheinische Gulden in Gold in der Münze der Kurfürsten eine jährliche Rente von 12 Maltern Korn (Hafer) Kaufmannsgut Langenfelder Maß aus dem Hof zu Langenfeld gemäß dem Inhalt der inserierten Verkaufsurkunde des Grafenpaares vom 8. April 1498 (StAWt-F US 6 Nr. 459 Insert). Sie gewähren dem Grafenpaar das Recht des jederzeitigen Wiederkaufs gegen Rückzahlung von Hauptsumme und evtl. Kosten und Schaden und versprechen an Eides Statt, die 100 Gulden mit Rat des Grafenpaares dann erneut im Sinne der Erblasser anzulegen und die Vertragsbestimmungen einzuhalten. Sr.: Hermann Hengen für sich und den Mitausst. und auf ihre Bitten Johann, Pastor von Langenfeld. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 besch., 2 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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