Friedrich [IV.] der Ältere, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen, und Albrecht, Burggraf von Leisnig, Herr zu Rochsburg, erteilen eine Vollmacht für Gottschalk von Ulrichsdorf, ihretwegen vor dem Hofgericht des Römischen Königs Sigismund gegen Wend von Eilenburg (Ilburg) zu erscheinen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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