Hans Eysenman, sesshaft zu Munchshofen [wohl Mönchhof, G. Kaiserbach Kr. Waiblingn], gef. zu Lorch, weil er mit Mördern und Wildbretschützen verkehrt, sie in seinem Haus aufgenommen und beherbergt, auch andere strafbare Handlungen begangen hatte, jedoch auf die Fürbitten seiner Schwäger, Vettern und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, seine Turmkosten zu zahlen und sich im Falle der Übertretung dieser U. oder eines sonstigen Schulderweises unverzüglich wieder im Gefängnis zu stellen. Bürgen (100 fl): Heinz Peter, Blas Bickel, Wendel Eychler und Mathis Alvatter, alle sesshaft zu Mönchhof, Altersberg [Kr. Backnang] und Kaisersbach [Kr. Waiblingen].