Papst Bonifacius IX. erteilt der Herrgottskapelle zu Creglingen ("capella corporis Christi sita in opido Kregling") einen Ablass von drei Jahren für jeden Besuch an einzeln aufgeführten Festtagen. Hierbei auch Nachrichten über die Gründung und Geschichte (1384, 1389, 1396) sowie die Altäre mit Benennung der Patrozinien.

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Staatsarchiv Nürnberg
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