Ludwig [von Haltenberg], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verleihen dem ehrbaren Mann Ruf Häribart [zu Meersburg] zu ewigem Lehen 2 Stück eines Weingartens zu Halten (=Haltnau). Dieser grenzt an die Weingärten von Kunz und Benz den Müllern sowie Herrn Johann Boner. Der Beliehene gibt jährlich im Herbst 11 Eimer Meersburger Maßes vom besten Wein. Er muß in der Kelter der Aussteller zu Haltnau gepreßt werden. Als Pfand ("Ursatz") dienen 2 Stück Weingarten, die an Kunz Metzgers Weingarten grenzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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