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Die Kapitelsdamen zu Stoppenberg erklären vor Notar und Zeugen, dass, da die Dechantin Ursula v. Freitag in Geistesschwäche verfallen und in diesem Zustande mehrfach, besonders bei Verbriefungen, woran dem Kapitel sehr gelegen, ungeachtet ihrer Einreden das abständige Kapitelsiegel gebraucht, sie ein neues Siegel mit der Jahreszahl 1547 haben fertigen lassen; und dass vom Tage dieser Erklärung an, künftig nur die mit dem Siegel vollzogenen Urkunden Gültigkeit haben sollen; dagegen sollen diejenigen Urkunden ungültig sein, die vor jenem Tage vollzogen und mit dem neuen Siegel besiegelt worden. d. 1547 am 27. Januar.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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