Die Äbtissin Bonezeth von Herford erteilt dem Prior der regulierten Chorherren in Möllenbeck und dem Rektor des Fraterherrenhauses in Münster auf 7 Jahre die Befugnis jeder Zeit das Fraterherrenhaus bei der Kleinen Mühle in Herford zu visitieren und reformieren, den Rektor u.a. abzusetzen, Widerspenstige zu bestrafen etc. (Revers des Priors und Rektors bezüglich der Übertragung der Befugnisse vom gleichen Tage).