Bischof Hieronymus von Fossombrone (Forumsemproniensis) als legatus de latere des Papstes Sixtus IV. gestattet dem Kloster Wiblingen, dass in der ihm zugehörigen Pfarrkirche zu Gögglingen, die nun einen geweihten Altar hat, an bestimmten Fest- und Jahrtagen auch auf einem nicht geweihten Altar zelebriert werden dürfe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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