Bischof Julius zu Würzburg bekundet, dass er den Vettern und Brüdern Reinhard, Bernolph und Schweickard von Gemmingen zu Bürg, jedem zu dem ihm gebührenden Teil, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher samt Zugehörungen, wie sie dieses von ihrem Bruder und verstorbenen Vetter Hans Walter von Gemmingen geerbt haben, zu Mannlehen verliehen hat.