Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst im Streit wegen des Messneramts zu Königsbach zwischen der Äbtissin von Frauenalb einer- und Hans von Venningen zu Neidenstein andererseits folgenden Schiedsspruch (ußtrag): Der Messner verbleibt bis zur endgültigen Streitbeilegung bei seinem Gelöbnis (glubde). Diese Beilegung soll vor Hans von Neipperg (Niperg), dem Amtmann zu Bretten, als Obmann erfolgen, wozu beide Seiten je zwei Personen beisteuern sollen. Diese sollen dann mit Mehrheit entscheiden, ohne dass danach weiter appelliert wird.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst im Streit wegen des Messneramts zu Königsbach zwischen der Äbtissin von Frauenalb einer- und Hans von Venningen zu Neidenstein andererseits folgenden Schiedsspruch (ußtrag): Der Messner verbleibt bis zur endgültigen Streitbeilegung bei seinem Gelöbnis (glubde). Diese Beilegung soll vor Hans von Neipperg (Niperg), dem Amtmann zu Bretten, als Obmann erfolgen, wozu beide Seiten je zwei Personen beisteuern sollen. Diese sollen dann mit Mehrheit entscheiden, ohne dass danach weiter appelliert wird.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1478 Oktober 1 (off dornstag nach Michaelis)
fol. 1r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Ein anlas zwuschen der eptissin zu Frauwenalbe und Hansen von Vennigen zu Nidenstein".
Neipperg, Hans von; Vogt zu Bretten, 1478, 1482 tot
Venningen zu Neidenstein, Johann (Hans) von; Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Katharina von Bebenburg, -1490
Königsbach : Königsbach-Stein PF
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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