Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst im Streit wegen des Messneramts zu Königsbach zwischen der Äbtissin von Frauenalb einer- und Hans von Venningen zu Neidenstein andererseits folgenden Schiedsspruch (ußtrag): Der Messner verbleibt bis zur endgültigen Streitbeilegung bei seinem Gelöbnis (glubde). Diese Beilegung soll vor Hans von Neipperg (Niperg), dem Amtmann zu Bretten, als Obmann erfolgen, wozu beide Seiten je zwei Personen beisteuern sollen. Diese sollen dann mit Mehrheit entscheiden, ohne dass danach weiter appelliert wird.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner