Klage des Johan Friedrich Plönies, Kanonikus zu St. Mauritz ./. den Notar und Amtmann Gerhard Wibbeling, wegen einer Forderung von 36 Talern laut Schuldschein. Der Beklagte wendet ein: eine Hardewich Bocholtz habe dem Kläger Sachen gestohlen und sei ins Gefängnis geworfen worden; er habe den Schuldschein nur unter der Bedingung unterschrieben, dass die Bochholtz aus der Haft entlassen würde; das sei nicht geschehen.