Die Gebrüder Reinart und Costijn von Hystvelt haben dem Lensken und seiner Ehefrau Stine rechtmäßig und erblich verkauft ein Viertel des Gutes Ter Straeten mit seinem Zubehör (mit synen toe behoere) für eine Summe von 44 burgundischen Philippsschilden. Für die Wiederlöse vereinbaren die Parteien, dass die Gebrüder Hystvelt ihr Gut für die gleiche Summe zurückerworben dürfen, allerdings nicht vor Ablauf von acht Jahren nach Siegelung und nur von ihrem eigenen Gut (propperen guede). Als jährlicher Lösetermin wird der St. Lambrechtstag festgesetzt, von dem nur mit Zustimmung des Lensken und der Stine abgewichen werden darf. Sollten Lensken und Stine nicht nur einen Rechtsanspruch auf ein Viertel des Gutes Ter Straten haben wollen, sondern dieses als separates Eigentum wünschen, dann ist das Gesamtgrundstück, von dem sie ein Viertel erworben haben, zu teilen. Das Ackerland soll geteilt werden. Siegelankündigung des Costijn von Hystvelt, das Reinart von Hystvelt mitgebraucht. Es siegeln mit die Schöffen von Moers mit dem Schöffensiegel. Datum Gegeuen [...] 1437 des neisten gutesdages na Viti ind Modesti der heiliger marteler.