Conlin Nepper von Grabenstetten, wegen Wildfrevels zu einer Strafe von 20 fl verurteilt, von denen er 10 fl in bar und den Rest auf Georgsabend (22. Apr.) dem Forstmeister zu Urach zu entrichten hat, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. C. Nepper hatte nach der Vertreibung Herzog Ulrichs von Württemberg einen Hirsch, drei Rehe, drei Stück Wild und ein Mutterschwein (Kosel) sowie während des Bauernkriegs weitere drei Stück Wild geschossen. Bürgen (mit 30 fl): 1) Hans Nepper von "Owingen" (= Auingen, Stadt Münsingen, Kr Reutlingen ?) 2) Sebastian Metzger von Neuffen 3) Kaspar Pregel von Grabenstetten.