Hermann von Hersel und Damian von Gönnersdorf (Gunderstorff) bekennen für sich und ihre Erben, daß sie wegen 400 rheinischer Gulden Bürgen der Franziska von Rodemachern, Gräfinwitwe zu Virneburg, geworden sind zu Händen Johanns (Enyghins) von Enschringen und dessen Ehefrau Liese von Monreal und ihren Erben oder dem Inhaber der Urkunde gemäß dem Inhalt des darüber errichteten Briefes. Da die Hauptsumme zwei Jahr lang stehen bleiben soll gegen ein Handgeld, das die Eheleute jährlich im Hof Seffern heben sollen, nämlich entweder 32 Gulden oder 16 Gulden und 8 Malter Korn und 16 Malter Ähren daunisches Maß, verpflichten sich die Bürgen, für diese Zeit auch bezüglich dieses Handgeldes zu haften. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., kanzelliert - 2 Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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