Thilo, Bischof von Merseburg, bestätigt auf Bitten des Propstes Johannes Grundmann und des Konvents des Thomasklosters zu Leipzig deren vor vier Jahren wegen der damaligen tödlichen Epidemie getroffene Anordnung des Gesangs "O adoranda trinitatis" und gibt den dabei anwesenden Gläubigen unter näher ausgeführten Bedingungen 40 Tage Ablass.

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Sächsisches Staatsarchiv
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