Bischof Johann von Würzburg verleiht den Vettern Ritter Konrad von Hardheim und Reinhard und Werner von Hardheim zusammen folgende Lehen: alles was sie besitzen zu Höpfingen (Hepfikaim) in Feld und Dorf, das Gericht und ein Drittel am großen und kleinen Zehnten ausgenommen von den Höfen des Bilgerers, des Heinz von Königheim und des langen Fritzen; den Schlempertshof (Schlemperßweiler), ihre Wiesen zu Hardheim im Tal, ausgenommen zehn Morgen, ein Neuntel am großen und kleinen Zehnten zu Hardheim, zwei Sommerhühner auf einer Wiese zu Bretzingen (Bretzigkheim), ein Sommerhuhn auf einem Weingarten daselbst, die Wiesen zu Hardheim inwendig des Brückleins, ausgenommen den Böden, die Güter zu Bretzingen, nämlich den Hof, den sie von Hans Kettel gekauft haben, alle die Güter, die Sützel besaß, das Gericht halb in der Markung zu Bretzingen, ein Drittel des Zehnten zu Hardheim und ein Neuntel des großen und kleinen Zehnten daselbst, das Gut des Rabe Dietzel zu Erfeld und zwei Burggüter zu Homburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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