Mainz, St. Martinsburg, 1568.09.07. Daniel, Erzbischof zu Mainz, fundiert die schon seit mehreren Jahren in Mainz bestehende Niederlassung der um die Erhaltung des wahren Glaubens verdienten Jesuiten, die in einem besonderen Haus oder Kolleg Unterricht in Künsten, Sprachen, Philosophie und Theologie erteilen, zur Sicherung ihres dauernden Verbleibens in folgender Weise: Er schenkt ihnen das alte Kolleg, gen. zum Algesheim, zusammen mit drei dem Kolleg gegenüberliegenden Häusern, die er gekauft und dem Kolleg angefügt hat, nämlich zum Hammerstein, zum Herbst und zum Birnbaum, zu einem ewigen und freien Domizil, das Collegium Principis Electoris genannt werden soll. Superior und Gesellschaft dieses Hauses sollen einen geeigneten Rektor für das Kolleg ernennen, für eine ausreichende Zahl von Patres und Unterricht in der bisherigen Art Sorge tragen; sie erhalten das Promotionsrecht in Philosophie und Theologie. Der Erzbischof überlässt ihnen ferner mit Zustimmung des Papstes die Güter und Einkünfte zweier verlassener Klöster, nämlich Patershausen bei Frankfurt ("Francofordia") und Seligenthal in der Nachbarschaft des Herzogtums Württemberg, die beide nicht mehr wiederhergestellt werden können und deren eines von den Anhängern der Augsburger Konfession besetzt ist. Statt der Einkünfte daraus, die dem erzbischöflichen Stuhl verbleiben, verschreibt er der Niederlassung aus seiner Kammer eine jährliche Rechnis von 1600 fl. (zu je 15 Batzen), je zur Hälfte nach Lätare und Michaeli zu geben; als Unterpfand dienen die Güter der beiden Klöster, von denen der Erzbischof keines veräußern oder seinem Zwecke entziehen darf. S. 1) der Erzbischof, 2) das Domkapitel (Dekan: Georg von Schönenburg). "Datae apud arcem sancti Martini in ciuitate nostra Moguntina, die Martis septima mensis Septembris a.d. millesimo quingentesimo sexagesimo octauo". Unterschriften: 1) der Erzbischof, 2) ex mandato: Hieronymus Plest, Sekretär.
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