Papst Urban VIII. bestätigt Hermann Georg von Neuhof als Abt von Fulda; Hermann Georg hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod sei...
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1847
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1631-1640
1638 Oktober 11
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctammariammaiorem anno incarnationis Dominice millesimosexcentesimotrigesimooctavo quinto Idus Octobris pontificatus nostri anno sextodecimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Urban VIII. bestätigt Hermann Georg von Neuhof als Abt von Fulda; Hermann Georg hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines Amtsvorgängers Johann Adolf [von Hoheneck], Abt von Fulda, gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat durch Wahl durch den Konvent erlangt; die Wahl war unter Teilnahme der zur Wahl berechtigten ordnungsgemäß zustande gekommen; bei seiner Wahl war Hermann Georg bereits Mönch des Klosters und Priester. Hermann Georg wurde einstimmig (via spiritus sancti concorditer) in das vakante Amt gewählt, hat die Wahl angenommen und sich dann an das Konsistorium gewandt um vor dem Papst um Bestätigung zu bitten. Der Papst bestätigt ihn nach Beratung im Konsistorium und überträgt ihm die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt über dass Kloster Fulda; er befiehlt ihm, die Wahl anzunehmen und seinen Amtsverpflichtungen getreulich nachzukommen. Urban VIII. befiehlt ihm, den Eid und das Glaubensbekenntnis gemäß der in einer verschlossenen Urkunde übersandten Form in die Hände des Nuntius in Deutschland (nuntii in illis partibus commorantis iuxta formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam) abzulegen; er soll darüber eine Urkunde ausstellen und nach Rom senden. Hermann Georg soll die vom Nuntius in Niederdeutschland [in partibus inferioris Germanie) während seiner Visitation des Klosters zu Lebzeiten des Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, übersandten Papsturkunden über die regelgetreue Reform des Klosters befolgen; über die Frage der Aufnahme von adeligen und nichtadeligen Mönchen soll er jedoch die Entscheidung der Rota abwarten, da vor diesem Gerichtshof ein Streit anhängig ist. Bis zur Leistung des Eides darf Hermann Georg keine Einkünfte aus dem Abbatiat beziehen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Summi dispositione rectoris. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1638 Okt.11d Vorderseite.jpg|...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Urban VIII. bestätigt Hermann Georg von Neuhof als Abt von Fulda; Hermann Georg hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines Amtsvorgängers Johann Adolf [von Hoheneck], Abt von Fulda, gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat durch Wahl durch den Konvent erlangt; die Wahl war unter Teilnahme der zur Wahl berechtigten ordnungsgemäß zustande gekommen; bei seiner Wahl war Hermann Georg bereits Mönch des Klosters und Priester. Hermann Georg wurde einstimmig (via spiritus sancti concorditer) in das vakante Amt gewählt, hat die Wahl angenommen und sich dann an das Konsistorium gewandt um vor dem Papst um Bestätigung zu bitten. Der Papst bestätigt ihn nach Beratung im Konsistorium und überträgt ihm die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt über dass Kloster Fulda; er befiehlt ihm, die Wahl anzunehmen und seinen Amtsverpflichtungen getreulich nachzukommen. Urban VIII. befiehlt ihm, den Eid und das Glaubensbekenntnis gemäß der in einer verschlossenen Urkunde übersandten Form in die Hände des Nuntius in Deutschland (nuntii in illis partibus commorantis iuxta formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam) abzulegen; er soll darüber eine Urkunde ausstellen und nach Rom senden. Hermann Georg soll die vom Nuntius in Niederdeutschland [in partibus inferioris Germanie) während seiner Visitation des Klosters zu Lebzeiten des Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, übersandten Papsturkunden über die regelgetreue Reform des Klosters befolgen; über die Frage der Aufnahme von adeligen und nichtadeligen Mönchen soll er jedoch die Entscheidung der Rota abwarten, da vor diesem Gerichtshof ein Streit anhängig ist. Bis zur Leistung des Eides darf Hermann Georg keine Einkünfte aus dem Abbatiat beziehen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Summi dispositione rectoris. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1638 Okt.11d Vorderseite.jpg|...
Vgl. hierzu auch Nr. 1845, 1846, 1848, 1849, 1850, 1851, 1852.
Auf der Plica rechts: (Radour).
Auf der Plica links: (PP / 45.55.6 / DXX).
Auf der Plica unter den Siegelschnüren: (T. Rubeus).
Unter der Plica links: (Decembris).
Unter der Plica links: (XVI [?] [grossi] / S. de Rous pro Repub[..]o [?] / H. Gidofridi [?] / C. Cautlus[..] / Chinorellus pro magistris).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (I. Baronus pro communi 3-6 / H. Schua[..] Capt[..] [?] / O XVIII dan [?]).
Unter der Plica unter den Siegelschnüren: ([...] Dallus / S. Ugolinus / I. Serra).
Unter der Plica rechts: (O. Conellottus pro communi p 31 6/ C. Testa pro nuntio [?] et uno pro cen[..]o die 25 [...] / Lele Fre[..]is Cap. / [...] Baracellus pro communi d 15 / It. Trigonius pro communi d 30 / A. [...] Cap. / d 31 - 6 1/2 / I. Stula pro communi d 19 / It. [...] / A. Gamillottus / Petrus Falconius pro communi ß 45 / Stephanus Comellenus / Ioann Baptista Chirellus Cap.).
Auf der Rückseite: (Registrata I. Ametus pro magistris [?]).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschüren: ([...]anninus [?] / [..]nus).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend rechts außen: (I. Serra).
Auf der Plica rechts: (Radour).
Auf der Plica links: (PP / 45.55.6 / DXX).
Auf der Plica unter den Siegelschnüren: (T. Rubeus).
Unter der Plica links: (Decembris).
Unter der Plica links: (XVI [?] [grossi] / S. de Rous pro Repub[..]o [?] / H. Gidofridi [?] / C. Cautlus[..] / Chinorellus pro magistris).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (I. Baronus pro communi 3-6 / H. Schua[..] Capt[..] [?] / O XVIII dan [?]).
Unter der Plica unter den Siegelschnüren: ([...] Dallus / S. Ugolinus / I. Serra).
Unter der Plica rechts: (O. Conellottus pro communi p 31 6/ C. Testa pro nuntio [?] et uno pro cen[..]o die 25 [...] / Lele Fre[..]is Cap. / [...] Baracellus pro communi d 15 / It. Trigonius pro communi d 30 / A. [...] Cap. / d 31 - 6 1/2 / I. Stula pro communi d 19 / It. [...] / A. Gamillottus / Petrus Falconius pro communi ß 45 / Stephanus Comellenus / Ioann Baptista Chirellus Cap.).
Auf der Rückseite: (Registrata I. Ametus pro magistris [?]).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschüren: ([...]anninus [?] / [..]nus).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend rechts außen: (I. Serra).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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Namensnennung 4.0 International