Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet Folgendes in Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Zweibrücken-Bitsch, Amtmann zu Lützelstein, einer- sowie Graf Philipp zu Hanau-Lichtenberg andererseits, nachdem Heinrich etliche Frucht zu Duntzenheim annehmen wollte, die dortigen armen Leuten genötigt hat, diese ihm zuführen, und dann im Feld zusammengestoßen ist, woraus sich ein Streit (handel) zwischen Hanau und Bitsch ergeben hat: Beide Seiten haben dem Pfalzgrafen bereits Urfehde zukommen lassen, weshalb aller Unwille zwischen ihnen nun abgetan sein soll. Die gefangenen Knechte sollen gen Hagenau dem dortigen Zinsmeister als Stellvertreter des Pfalzgrafen Urfehde schwören. Damit sind beide Seiten miteinander geschlichtet.