Kurfürst Friedrich Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, privilegiert den Rat der Stadt Soldin auf dessen Bitten mit der Apothekengerechtigkeit, um die der Rat ersucht, da der letzte Apotheker verstorben ist und sich ein neuer in dem verwüsteten und von den Einwohnern fast verlassenen Ort nicht niederlassen will. Zudem will der Rat der Stadt Soldin die Einkünfte aus der Apothekengerechtigkeit zur Minderung der rathäuslichen Schulden verwenden. Der Rat ist verpflichtet, die üblichen Abgaben der Apotheke zu leisten und diese selbst mit einem geeigneten Apotheker zu besetzen. "gegeben zu Cölln an der Spree, den neunundzwanzigsten Maii, nach Christi unsers lieben herren einigen erlösers und seeligmachers gebuhrt im eintausendtsechshundertdreyundsiebenzigsten jahre"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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