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Bestandsgeschichte: Rep. 128, Amtsgericht Weener
Sprach man schon in der preußischen Zeit Ostfrieslands nach 1744 von Amtsgerichten, so meinte man damit bloß die besondere Gerichtsverwaltung durch den Amtmann im Gegensatz zu der Zivilverwaltung durch Amtmann und Rentmeister. Getrennt wurden Verwaltung und Justiz erst mit der hannoverschen Justizreform 1852.
Mit diesem Jahr müßte strenggenommen die eigentliche Aktenüberlieferung der Amtsgerichte einsetzen. Aus praktischen Gründen, wenn z. B. Amtsbücher erhalten sind, beginnt diese jedoch schon im 18. oder gar 17. Jahrhundert. Geschlossene Amtsbuchserien finden sich in den Rep. 234 bis 237. Zur Geschichte der Rechtsprechung in der untersten Instanz sind auch die Abschriften dort geführter Prozesse wichtig, die in den Akten der oberen Berufungsgremien überliefert sind (Rep. 101 bis 103).