Franz Sigismund Friedrich von Satzenhofen, Statthalter der Deutschordensballei Franken, beurkundet: Der Landkomtur der Ballei Franken und Komtur der Deutschordenskommenden Ellingen und Würzburg Karl Heinrich von Hornstein hat laut einer hier im Wortlaut inserierten Urkunde, die am 26. April 1742 in Ellingen ausgestellt wurde, dem Hofmaler des Bischofs von Würzburg Franz Ignaz Roth und seiner Ehefrau Anna Barbara das sogenannte deutsche Höflein in Würzburg in der Domstraße beim Viereimerbrunnen zu Erbrecht verliehen. Die Eheleute bezahlen für das Erbrecht 600 fränkische Gulden, den Gulden zu 28 Schilling oder 60 Kreuzer gerechnet. Außerdem haben sie der Kommende jedes Jahr an Ostern, beginnend 1742, 6 Pfennige, 1 Osterkuchen oder dafür 6 Batzen, 1 Lammschlegel oder dafür 6 Batzen und 1 Maß Wein auf ihre Kosten zu liefern. Da wegen der Baufälligkeit des Hauses der Kaufpreis sehr niedrig angesetzt wurde, verpflichten sich die Eheleute, das Haus innerhalb von zwei Jahren wieder in einen guten Zustand zu bringen. Verkauf, Verpfändung oder anderweitige Belastung des Hauses ist nur mit Zustimmung des Lehenherrn erlaubt. Nachdem nun Franz Ignaz Roth sein Erbrecht an dem Haus mit Genehmigung des Landkomturs um 1100 Gulden an den würzburgischen Hof- und Feldtrompeter Matthias Franz Meergraf weiterverkauft hat, bestätigt Franz Sigismund Friedrich von Satzenhofen als Statthalter des Landkomturs diesen Verkauf und setzt den Käufer in den Besitz des Hauses. Aussteller: Statthalter der Ballei Franken. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg