Rumänische Asylbewerber
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D924024/121
C924024/205
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> September 1992
Dienstag, 15. September 1992
Die Stadt Böblingen will aufgrund des neuen Asylgesetzes keine rumänischen Asylbewerber mehr aufnehmen. Das Gesetz sieht nämlich vor, daß Asylbewerber, deren Antrag offensichtlich unbegründet ist, in sogenannten Bezirksstellen untergebracht werden sollen. VOGELGSANG: Die Stadt Böblingen geht davon aus, daß sich Rumänien nach dem Untergang des Kommunismus auf dem Weg zur Demokratie befindet. Rumänien ist somit kein Verfolgerstaat mehr. Die Unterbringung von Asylbewerbern aus sogenannten Nichtverfolgerstaaten muß das Land allein regeln. Mit diesem Vorstoß will die Stadt zwei Dinge ereichen, - ein Signal an Bund und an das Land, daß sie die Unterbringung der Asylbewerber nicht allein den Kommunen aufbürden können und - durch die ausschließliche Unterbringung von rumänischen Asylbewerbern in den Bezirksstellen wieder mehr Platz in den Gemeinden für andere Asylbewerber gewinnen.
S 4
0:04:05; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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