Die Kinder und die Witwe von Andreas Kiener zu Kallmünz verzichten in der Erbschaftssache ihres Vaters und Ehemanns gegenüber dessen Bruder Hans Kiener, Kaplan zu St. Paul, gegen eine freiwillige Leistung von 24 Gulden auf alle ihre Forderungen und späteren Erbschaftsansprüche. S: Markt Kallmünz