Urkunden der Kirche St. Hülfe (Bestand)
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NLA HA, Celle Or. 100 St. Hülfe
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.4 Fürstentum Lüneburg >> 1.4.1 Urkunden >> 1.4.1.3 Innere Angelegenheiten >> 1.4.1.3.2 Klöster und Stifte
1320-1514
Bestandsgeschichte: I. Kirchengeschichte
Der Sage nach ist die Kirche St. Hülfe in Nutlo (Nuttlo, Nuttel), Kirchspiel Drebber, Diözese Osnabrück von Karl dem Großen nach seinem Sieg bei Festehusen auf der Drebberhöhe über die heidnischen Sachsen unter Wittekind zum Dank für göttliche Hilfe gestiftet worden. St. Hülfe ist Gott selbst geweiht gewesen.
Die erste urkundliche Erwähnung als St. Hülfe stammt aus dem Jahre 1379. Doch bereits 1320 wird die Kirche erwähnt unter dem Namen St. Kreuz und St. Johann, den Namen St. Kreuz hat sie auch später beibehalten. Im Jahre 1388 erfolgte ein Kapellenneubau, der am Tage nach Fronchleichnam (29.5) von Bischof Diederich von Osnabrück feierlich eingeweiht wurde. Von dieser Zeit an war St. Hülfe ein häufig besuchter Wallfahrtsort. Die große Prozession fand jährlich am Maria Magdalenentag (22.7) zusammen mit einem großen Krammarkt statt. 1527 führte Patroclus Romling die Reformation in St. Hülfe ein, die Wallfahrten hörten auf und 1650 ist die Kirche bereits völlig verschwunden. Die Kirche hatte bedeutendes Vermögen an Grundstücken und Kapital, eine eigene Verwaltung, der sich auch die Grafen von Diepholz bedienten und ein eigenes Kirchensiegel, das Christus am Kreuz mit der Unterschrift 'Sigillum sacro sancte Crucis ecclesie in Nutlo' zeigte (gut erhalten an den Urkunden Nr. 28 und 28/1).
II. Literatur- und Quellenhinweise
Hoogeweg, Hermann, Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens vor der Reformation, Hannover und Leipzig 1908
H.W.H. Mithoff, Kunstdenkmale und Altertümer im Hannoverschen, 5 Bd., Hannover 1878
C.H. Nieberding, Geschichte des ehemaligen Niederstifts Münster, Vechta 1967
Quellen:
Akten zur Klosterreform siehe Celle Br. 49 Nr. 414
III. Bestandsgeschichte
Von den 29 Urkunden des Bestandes wurden Vollregesten angefertigt. Als Kurzregesten sind sie bei Wilhelm von Hodenberg, Diepholzer Urkundenbuch,
Bestandsgeschichte: Hannover 1842 gedruckt (nachgewiesen als: Diepholzer UB Nr. ). Die Signaturen dieses Bestandes wurden in das in der Dienstbücherei befindliche Exemplar (Bibliothektsignatur Sd 21) eingetragen, unvollständige Daten ergänzt und falsche verbessert.
Hannover, im April 1971
gez. P.
Bestandsgeschichte: Bardehle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Der Sage nach ist die Kirche St. Hülfe in Nutlo (Nuttlo, Nuttel), Kirchspiel Drebber, Diözese Osnabrück von Karl dem Großen nach seinem Sieg bei Festehusen auf der Drebberhöhe über die heidnischen Sachsen unter Wittekind zum Dank für göttliche Hilfe gestiftet worden. St. Hülfe ist Gott selbst geweiht gewesen.
Die erste urkundliche Erwähnung als St. Hülfe stammt aus dem Jahre 1379. Doch bereits 1320 wird die Kirche erwähnt unter dem Namen St. Kreuz und St. Johann, den Namen St. Kreuz hat sie auch später beibehalten. Im Jahre 1388 erfolgte ein Kapellenneubau, der am Tage nach Fronchleichnam (29.5) von Bischof Diederich von Osnabrück feierlich eingeweiht wurde. Von dieser Zeit an war St. Hülfe ein häufig besuchter Wallfahrtsort. Die große Prozession fand jährlich am Maria Magdalenentag (22.7) zusammen mit einem großen Krammarkt statt. 1527 führte Patroclus Romling die Reformation in St. Hülfe ein, die Wallfahrten hörten auf und 1650 ist die Kirche bereits völlig verschwunden. Die Kirche hatte bedeutendes Vermögen an Grundstücken und Kapital, eine eigene Verwaltung, der sich auch die Grafen von Diepholz bedienten und ein eigenes Kirchensiegel, das Christus am Kreuz mit der Unterschrift 'Sigillum sacro sancte Crucis ecclesie in Nutlo' zeigte (gut erhalten an den Urkunden Nr. 28 und 28/1).
II. Literatur- und Quellenhinweise
Hoogeweg, Hermann, Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens vor der Reformation, Hannover und Leipzig 1908
H.W.H. Mithoff, Kunstdenkmale und Altertümer im Hannoverschen, 5 Bd., Hannover 1878
C.H. Nieberding, Geschichte des ehemaligen Niederstifts Münster, Vechta 1967
Quellen:
Akten zur Klosterreform siehe Celle Br. 49 Nr. 414
III. Bestandsgeschichte
Von den 29 Urkunden des Bestandes wurden Vollregesten angefertigt. Als Kurzregesten sind sie bei Wilhelm von Hodenberg, Diepholzer Urkundenbuch,
Bestandsgeschichte: Hannover 1842 gedruckt (nachgewiesen als: Diepholzer UB Nr. ). Die Signaturen dieses Bestandes wurden in das in der Dienstbücherei befindliche Exemplar (Bibliothektsignatur Sd 21) eingetragen, unvollständige Daten ergänzt und falsche verbessert.
Hannover, im April 1971
gez. P.
Bestandsgeschichte: Bardehle
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ