Berufungssache der Witwe Landrentmeister Franz Bisping, geb. Juliana N. ./. den Notar Henrich Bömken gegenüber der Ägidiringmauer. Die Klägerin hat dem Beklagten das Notariatsamt ihres Sohnes am weltlichen Hofgericht i.J. 1596 für jährlich 34 Thaler überlassen und fordert die 34 Thaler für das letzte Jahr. Der Beklagte verlangt von ihr 102 Thaler Schadensersatz, weil sie zur Unzeit gekündigt und das Notariatsamt dem Christoffer zum Schloet überlassen habe.