Johann Pflüger hat vom Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] und dessen Pflegern Wilhelm Ehinger dem Älteren und Klaus Schäler die Hofstatt des Spitals außerhalb der Stadt Ulm an der Blau ("Plaw") oberhalb der Spitalmühle [nicht lokalisierbar, lag am linken Ufer der Blau an der Stadtmauer] und des Ablasses dieser Mühle zu Erbrecht bestanden. Die Hofstatt ist mit Pfählen gekennzeichnet. Außerdem erhält er soviel Wasser aus der Blau, dass er dort einen schnellen Hammer, der aber nicht über 40 Pfund wiegen darf, betreiben kann. Er hat davon jährlich 8 rheinische Gulden Zins zu entrichten, und zwar zur Hälfte am 24. Juni ("vff sant Johanns tag zu sunwenden") und zur Hälfte am 27. Dezember ("vff sant Johanns tag in den Wihennachten"). Wenn er oder seine Erben das Erbrecht an der Hofstatt und den darauf errichteten Gebäuden verkaufen wollen, steht Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm für das Spital ein Vorkaufsrecht zu. Bei Besitzwechseln steht dem Spital 1 Gulden als Weglöse von dem Abziehenden und 1 Gulden als Handlohn von dem neuen Besitzer zu. Wenn das Spital oder Bürgermeister und Rat die Hofstatt zurückerwerben wollen, soll er ihnen diese zu einem ortüblichen Preis abtreten. Können sie sich nicht über den Kaufpreis einigen, dann soll eine Kommission aus zwei Ratsherren, die das Spital bestimmt, und zwei Ratsherren, die der Beliehene bestimmt, den Wert festlegen. Können diese sich nicht einigen, dann hat der Bürgermeister der Stadt Ulm die Entscheidungsgewalt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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