Marx Mock und sein Sohn Bastian Mock von Stetten (1), die sich wegen [verbotener] Handlungen im hohenbergischen Forst die Ungnade des Grafen Joachim zu Zollern und seiner Forstleute zugezogen haben, aber unter den Bedingungen freigelassen worden sind, auf Lebenszeit keine Büchse mehr zu gebrauchen, dem Wildpret nicht mehr nachzugehen und als Entschädigung 8 Gulden (2 Gulden in bar, 6 Gulden auf Martini) zu geben, schwören Urfehde (1) übergeschrieben "von Stetten"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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