Vor Schultheiß (Nikolaus Zeller) und Schöffen ("Henn Stober", Ludwig Metzler, "Rudolff Rudeßheym", "Aumaßhenchin" und Ludwig "Germait") des Gerichts zu Hattenheim verkaufen. 1) "Steffan Bender" und seine Ehefrau "Ketchin",. 2) "Hanns Ysenbach" und seine Ehefrau "Nesa",. 3) "Ruele" (Rule, Rude!) und seine Ehefrau "Gute" (Juda). den Herrn Johann von Siegen, Vikar zu Mariagreden, "Eberhart Schießheren", Pfarrer zu Hattenheim, und Johann "Buse", Altarist zu "Wynheym", als Testamentarier des verstorbenen Stiftsvikars "Anthoniy Drapp", für 30 fl. (zu je 24 Weißpfennigen) 1 1/2 fl. Wiederlösungszins, fällig der Präsenz von Liebfrauen aus folgenden Unterpfändern: 1) 1 Viertel Weingarten "uff dem Rotenberge" (zwischen "Clesin Metzlern" und "HannsYsenbach"), zinsfrei; 1 1/2 Viertel Weingarten zu "Strude" (zwischen "Dieln Rutter" von "Brenßper" - gegen Erbach - und "Kuchhenn"), zinsfrei; 1 Viertel Weingarten am "Proffen" (zwischen "Moirhenn" und "Orten" von Oestrich ("Osterich")), zinst 3 Schilling. 2) 1/2 Morgen Weingarten zu "Strude" (zwischen "Contz" Schmidt und "Orten"), zinsfrei; 1 Viertel Weingarten am "Boxberge" (zwischen "Swamerß Emmeln" und "Henn Swamer"), zinst 14 Pfennig dem Pfarrer zu Hattenheim; 1 Viertel Weingarten "uff dem Roden berge" (zwischen "Contzgin" von Schierstein ("Schirstein") und "Conntz Schmidden"), zinst 9 Pfennig der Kirche zu Hattenheim. 3) Haus, Hofreite und Garten (zwischen Peter von "Konigsteden" - gegen die Kirche - und "Swamerß Emmeln" - gegen Oestrich ("Osterich")), zinst 10 Schilling Johann Langwirt von Simmern; 1 Viertel Weingarten "uff dem Gierßberg" (zwischen "Mengeß" von Rauenthal ("Ruwentall") und "Junghenß Wenntz"), zinst 4 Schilling Heller weniger 2 Heller Junker Wolfskehlen ("Wolffskelen"). S. des Gerichts. "Der gebenn ist am sampstag sancti Blasii des heyligen mertelerß [...] tusennt vierhundert und acht unnd nuntzigk."

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