Johann, Graf zu Wertheim und Mechtilt, seine eheliche Frau, haben als rechte Erben des Grafen von Rieneck für sich und ihre Kinder vom Grafen Thomas Burg und Stadt Grünsfeld erhalten. Dafür verpflichten sie sich, ihm jährlich 200 Malter Korn, 100 Malter Weizen und 200 Malter Haber Grünsfelder Maß zwischen den beiden Frauentagen in der Ernte oder auf St. Michelstage zu geben, ferner 12 Fuder Wein, die zu Niederleinach (Nyderlynach) fällig werden und ungefähr14 Tage nach Michaeli zu Schloss nach Zellingen zu bringen sind, weiter 40 fl. auf Mertinstag, 100 Malter harter Frucht und 100 Malter Haber oder für 9 Malter Korn oder Weizen 8 fl. Desgleichen für 18 Malter H., für 6 Fuder Wein 60 fl. Die Zahlung soll jährlich am Walpurgtag geschehen. Das Getreide soll auf einem Schiff zu Wertheim oder Zelle abgeliefert werden, je nachdem er es will. Die Abgaben sollen beginnen bei der kommenden Ernte. Für diese Zusagen stellt der Graf von Wertheim Bürgen. Hält er sein Versprechen nicht, so müssen sie auf Mahnung jeder mit 1 Knecht und 1 Pferd in ein offenes Wirtshaus nach Karlstadt, Rieneck oder Lohr (Lare) ziehen und dort "leisten" auf des Grafen v. Wertheim und seiner Erben Schaden; geht während der Leistung ein Pferd oder Knecht ab, so muß Ergänzung erfolgen. Stirbt einer der Bürgen, zieht er außer Landes oder wird er ein geistlicher Mann, so muß er ersetzt werden, sonst ist Einlager zu gewärtigen. Ausflüchte gegen die Leistung sind ausgeschlossen. Bürgen: Heinrich von Syckengin, Ritter, Peter Lhetenberg Ritter, Cunrad von Hartheim Ritter, Eberhard von Grünbach zu Gamburg Friederich von Riedern, Reinhard von Hartheim, Cuntze Phyl, Heinrich von Riedern.