Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Hafenbader Jakob Valentin Blöst und mit ihm der Präzeptor der fünften Klasse Johann Dürr und der ehemalige Wirt Zur Rose [ehemalige Wirtschaft, Dreiköniggasse 2] Andreas Bartholomäus Blöst als Pfleger seines Sohnes Johann aus seiner zweiten Ehe mit der verstorbenen Magdalena Sabina geborene Dürr sowie die ledige Christina Barbara Vetter und mit ihr der Münsterprediger und Bibliothekar Ludwig Albrecht Vetter und der bereits erwähnte Andreas Bartholomäus Blöst als ihre Pfleger erschienen. Sie haben vorgebracht, dass zwischen Jakob Valentin Blöst und Christina Barbara Vetter am 18. Februar 1782 ein Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 058] geschlossen wurde. Da aber der Sohn des Bräutigams aus seiner zweiten Ehe noch minderjährig ist und daher der Vormundschaft des Rates der Stadt untersteht, bitten sie diesen um seine Zustimmung zu dem Vertrag. Der Rat erklärt nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen und darin auch eine ausreichende Versorgung für den Sohn aus der vorigen Ehe festgelegt wurde. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.