Herzog Erich III. von Sachsen-Lauenburg urkundet, dass er zur Beilegung der Streitigkeiten über dass Patronatsrecht der Kreuzkapelle bei Bergedorf mit Heinrich II. von Wittorf, Bischof von Ratzeburg, diesem das Patronat der Kirche in Breitenfelde und der Egidienvikarie in Mölln, welche Albert Snokel jetzt inne hat, überlässt und dafür das Patronatsrecht in Bergdedorf und in der Kreuzkapelle daselbst unbestritten behält. Zeugen: Johannes Pleskow, Thesaurar, Ludolf von Flandern. Kanoniker der Lübecker Kirche, Nikolaus, Dekan zu Güstrow, Hartwig Split, Schulmeister der Hamburger Kirche, Detlev von Parkentin, Ritter, Hartwig von Ritzerau, Berthold von Ritzerau, Detlev von Grönau, Jakob Pleskow und andere Laien und Kleriker der Bremischen, Caminensischen, Ratzeburgischen und Lübecker Stifte. d.d. MCCCLXXVI mensis Januarii die XXVIII.
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Herzog Erich III. von Sachsen-Lauenburg urkundet, dass er zur Beilegung der Streitigkeiten über dass Patronatsrecht der Kreuzkapelle bei Bergedorf mit Heinrich II. von Wittorf, Bischof von Ratzeburg, diesem das Patronat der Kirche in Breitenfelde und der Egidienvikarie in Mölln, welche Albert Snokel jetzt inne hat, überlässt und dafür das Patronatsrecht in Bergdedorf und in der Kreuzkapelle daselbst unbestritten behält. Zeugen: Johannes Pleskow, Thesaurar, Ludolf von Flandern. Kanoniker der Lübecker Kirche, Nikolaus, Dekan zu Güstrow, Hartwig Split, Schulmeister der Hamburger Kirche, Detlev von Parkentin, Ritter, Hartwig von Ritzerau, Berthold von Ritzerau, Detlev von Grönau, Jakob Pleskow und andere Laien und Kleriker der Bremischen, Caminensischen, Ratzeburgischen und Lübecker Stifte. d.d. MCCCLXXVI mensis Januarii die XXVIII.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 146
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1376
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit angehängtem Siegel
Verzeichnung
1376 Januar 28
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:05 MEZ