Johann Herman Bertram von Herschbach zu Bellen bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Johann Ludwig zu Nassau-Hadamar über seine Belehnung mit 8 Gulden (zu je 24 Weißpfennigen) auf die Kellerei Diez Montags vor Pfingsten. Bevollmächtigter des Belehnten: Amandus Cnopaeus, Pfarrer in Rückeroth (Rückradt).

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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