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Vor denselben Schöffen verschreiben die Eheleute Georgius Meihskens und Grietgen dem Peter Flohs, zur Zeit im Konvent Hüls wohnhaft, eine Erbrente von 2 Oberländischen Gulden, für welche 4 Morgen Ackerland zu Unterpfand gestellt werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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