Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Deutschmeister zu Mergentheim als Kläger und Impetrant contra Graf Wolf Jakob zu Schwarzenberg sowie dessen Amtmann, Sekretär, Centrichter und gesamtes Centgericht zu Markt Seinsheim als Beklagte, mandati et citationis auf die Konstitution der Pfändung, die centbarliche hohe Obrigkeit und Jurisdiktion in diffamationibus atrociorum delictorum, und insbesondere den Deutschordens-Amtmann zu Hüttenheim, Dr. Grünewalt, betreffend, angefangen 1591, fortgesetzt bis 1631 bis zur Submission, ist aber vermög Rezesses d.d. Regensburg, den 26. Sept. 1653 gänzlich abgestellt und in der Güte verglichen worden (siehe Lade 146)

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg