Landratsamt Gummersbach BR 0026 (Bestand)
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BR 0026 215.16.00
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.3. Landratsämter/Kreisbehörden >> 2.3.15. Landratsamt Gummersbach
1696-1945
Verwaltung, Hoheitssachen, Statistik 1819-1935; Kommunalwesen 1816-1933; Polizei, Unruhen, Parteien 1815-1945; Medizinalwesen 1824-1933 ; Handel und Gewerbe 1817-1936; Verkehr 1828-1933; Landwirtschaft und Forsten 1818-1932; Bauwesen 1835-1933; Wasserbau 1842-1933; Kirchen- und Schulwesen 1696-1936; Berufsschulen 1840-1933; Volksbildung, Denkmalpflege 1889-1935; Juden 1816-1931; Militärwesen, Besatzungszeit 1797-1945
Bestandsbeschreibung: Der Kreis Gummersbach bildet die Fortsetzung der ehemaligen Reichsherrschaften Gimborn (-Neustadt) und Homburg vor der Mark. Auch in französischer Zeit im Großherzogtum Berg waren die beiden Herrschaften Kantone Gummersbach und Homburg mit den Grenzen ihrer Vorgänger. Am 14.5 1816 wurde der Kreis Gimborn-Neustadt aus dem Kanton Gummersbach (bzw. der ehemaligen Herrschaft Gimborn-Neustadt) gebildet und umfasste die 5 Bürgermeistereien Gimborn, Gummersbach, Marienheide, (Berg-)Neustadt, Ründeroth. Die Residenz des Landrats war in Gimborn.
Desgleichen war am 5.Juli 1816 aus dem Kanton (bzw. ehemaligen Herrschaft) Homburg ein selbständiger Kreis Homburg mit den 4 Bürgermeistereien Drabenderhöhe, Marienberghausen, Nümbrecht, Wiehl gebildet worden. am 26.2.1819 wurde dieser Kreis vorläufig und am 26.2.1825 endgültig mit dem Kreis Gummersbach vereinigt. Sitz des Landrates war seit 1819 Gummersbach. Am 1.10.1932 wurde der Kreis Gummersbach mit dem Kreis Waldbröl zum Oberbergischen Kreis vereinigt. Der Amtssitz blieb Gummersbach. Deswegen wurden die übernommenen Akten des Oberbergischen Kreises mit den Akten des Kreises Gummersbach vereinigt. Am 4.1.1857 wurde die Bürgermeisterei Bergneustadt aufgeteilt in die beiden Bürgermeistereien Bergneustadt-Stadt und Bergneustadt-Land. Mit der verlegung deren Amtssitzes nach Lieberhausen hieß die Bürgermeisterei Lieberhausen. Die ganze Bürgermeisterei Gummersbach wurde am 18.5.1857 selbständige Stadtgemeinde, aber nicht kreisfrei.
Literatur: Fritz Rau, Der Kreis Gummerbach. zur Hundertjahrfeier des Kreises Gummersbach am 17.02.1925, Gummersbach 1925.
Dr. Schütte, Kreiswundarzt zu Ründeroth; Beiträge zur medicinischen Topographie des Kreises Gummersbach; Neue Jahrbücher der teutschen Medicin und Chirurgie, herausg. v. Chr. Fr. Harless, XII/1, 1826, S. 13-61 (betr. Volkskunde, Kleidung, Wohnweise usw. univ. Bibl. Münster (ex Bibl. Paulin. Monast. V a 849)
Die Aktenübernahmen erfolgten im Jahre 1876 auf dem Wege über die Regierung Köln (vgl. Dienstakten A 4 sect. b. Bd. VI S. 179-180 sowie im Jahre 1937.
Die Akten sind zu bestellen unter den jeweiligen Bestandssignaturen BR 0026 mit laufender Nummer.
Bestandsbeschreibung: Der Kreis Gummersbach bildet die Fortsetzung der ehemaligen Reichsherrschaften Gimborn (-Neustadt) und Homburg vor der Mark. Auch in französischer Zeit im Großherzogtum Berg waren die beiden Herrschaften Kantone Gummersbach und Homburg mit den Grenzen ihrer Vorgänger. Am 14.5 1816 wurde der Kreis Gimborn-Neustadt aus dem Kanton Gummersbach (bzw. der ehemaligen Herrschaft Gimborn-Neustadt) gebildet und umfasste die 5 Bürgermeistereien Gimborn, Gummersbach, Marienheide, (Berg-)Neustadt, Ründeroth. Die Residenz des Landrats war in Gimborn.
Desgleichen war am 5.Juli 1816 aus dem Kanton (bzw. ehemaligen Herrschaft) Homburg ein selbständiger Kreis Homburg mit den 4 Bürgermeistereien Drabenderhöhe, Marienberghausen, Nümbrecht, Wiehl gebildet worden. am 26.2.1819 wurde dieser Kreis vorläufig und am 26.2.1825 endgültig mit dem Kreis Gummersbach vereinigt. Sitz des Landrates war seit 1819 Gummersbach. Am 1.10.1932 wurde der Kreis Gummersbach mit dem Kreis Waldbröl zum Oberbergischen Kreis vereinigt. Der Amtssitz blieb Gummersbach. Deswegen wurden die übernommenen Akten des Oberbergischen Kreises mit den Akten des Kreises Gummersbach vereinigt. Am 4.1.1857 wurde die Bürgermeisterei Bergneustadt aufgeteilt in die beiden Bürgermeistereien Bergneustadt-Stadt und Bergneustadt-Land. Mit der verlegung deren Amtssitzes nach Lieberhausen hieß die Bürgermeisterei Lieberhausen. Die ganze Bürgermeisterei Gummersbach wurde am 18.5.1857 selbständige Stadtgemeinde, aber nicht kreisfrei.
Literatur: Fritz Rau, Der Kreis Gummerbach. zur Hundertjahrfeier des Kreises Gummersbach am 17.02.1925, Gummersbach 1925.
Dr. Schütte, Kreiswundarzt zu Ründeroth; Beiträge zur medicinischen Topographie des Kreises Gummersbach; Neue Jahrbücher der teutschen Medicin und Chirurgie, herausg. v. Chr. Fr. Harless, XII/1, 1826, S. 13-61 (betr. Volkskunde, Kleidung, Wohnweise usw. univ. Bibl. Münster (ex Bibl. Paulin. Monast. V a 849)
Die Aktenübernahmen erfolgten im Jahre 1876 auf dem Wege über die Regierung Köln (vgl. Dienstakten A 4 sect. b. Bd. VI S. 179-180 sowie im Jahre 1937.
Die Akten sind zu bestellen unter den jeweiligen Bestandssignaturen BR 0026 mit laufender Nummer.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
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