Kreisamtlicher Bericht auf allerhöchstes Dekret vom 30. März 1808 wegen der den im Kreise begüterten Patrimonialherren zustehenden Jurisdiktion und Ortspolizei vom 25. Januar 1808, wonach die Patrimonialorte Unterboihingen und Buttenhausen aus lauter edelmännlichen Hintersassen bestehen, hingegen der mit Fürstenberg pro indivsio gemeinschaftliche Ort Ennabeuren der einzige in dem Kreise befindliche ist, welcher der Vereinfachung der Jurisdiktions- und Polizeiverhältnisse unterliegt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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