Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod König Georgs II. von Großbritannien zu rechtem Erbmannlehen Karl Herzog zu Braunschweig und Lüneburg als ältesten regierenden Herzog, auch zu Behuf seiner Brüder und Vettern (Namen wie in Nr. 4743), und deren männliche Lehnserben gemäß dem Vertrag von 1649 Mai 12 mit der Stadt Helmstedt und allen weltlichen Lehngütern im Land Sachsen, wie die Herzöge diese von den Äbten zufolge des Vertrags von 1490 Mai 24 (Nr. 974) zu Lehen hatten. Der Herzog hat seinen Hofrat Gebhard August Freiherrn von Alvensleben, seinen Bevollmächtigten, huldigen lassen. Anwesend waren die Dienstmanns-Lehnmannen Johann Werner Freiherr von Dobbe, Herr zu Lyren und Horll, Erbmarschall des Stifts Essen, und Johann Wilhelm Freiherr von Schirp, Herr zu Lüntenbeck und Scheppen, Gerichtsherr der reichsfreien Herrlichkeit Witten und Byfang, Drost des Stifts Werden. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Abschrift 18. Jahrhundert, Papier.-Dabei eine Abschrift (18. Jh.) der Einleitung desselben Lehnbriefes

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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