Akten betr. das Floßrecht der Stadt Marbach auf der Murr, Lauter und Haselbach, Anteil der Stadt an den Instandhaltungskosten der Floßwege und das Holzaufkaufsrecht der Stadt
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 561 Bü 69
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 561 Forstamt Reichenberg
Forstamt Reichenberg >> 1. Akten >> 1.5 Forstlicher Wirtschaftsbetrieb (Flößerei, Sägmühlen, Laubverkauf)
(1507, 1555, 1684)
Darin:
Nr. 1) 1555 Juni 20
Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Marbach haben mit Erlaubnis des Herzogs von Hans Heinrich Schertlin die Hälfte seiner Floßgerechtigkeit auf der Murr gekauft, der Herzog hat die alten Verträge auch für sie bestätigt und die Stadt verspricht ebenfalls, sich daran zu halten. Dem Herzog wird das Holzvorkaufsrecht zugestanden.
Inseriert: 1507 März 29, Stuttgart
Herzog Ulrich von Stuttgart erlaubt dem Trautwein Vöginger (Veyhinger), die Murr und die dareinfließenden Bäche floßbar zu machen und von St. Michaelstag bis St. Jörgentag gegen ein Mietgeld, wie es den Schenken von Limburg auf dem Kocher gegeben wird, darauf zu flößen. Nur er und die Herrschaft darf flößen. Der Herzog will dem Flößer gegen alle, die sich dem Floßbau ohne Grund widersetzen, Beistand leisten. Sollte die Flößerei später dem Fürstentum schädlich werden, so behält sich der Herzog das Recht vor, einzuschreiten.
Auszug aus dem 1584 renovierten Lagerbuch der Kellerei Marbach, o.J. (18. Jh.)
Nr. 2) 1684 April 8, Stuttgart
Vergleich zwischen der vormundschaftlichen Rentkammer und der Stadt Marbach betr. das gemeinsame Flößen auf der Murr
Abschrift o.J. (18. Jh.), begl. durch Stadtschreiber Joh. Jakob Beuttel
Nr. 3, 4 und 5) 1709 Dez. 3, Stuttgart
Vergleich zwischen der fürstlichen Rentkammer und der Stadt Marbach betr. das gemeinsame Flößen auf der Murr
Nr. 3 Abschrift vom 3. Dez. 1717, begl. durch Stadtschreiber Beuttel; Nr. 4 und 5 Ausfertigungen, Papier
Nr. 1) 1555 Juni 20
Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Marbach haben mit Erlaubnis des Herzogs von Hans Heinrich Schertlin die Hälfte seiner Floßgerechtigkeit auf der Murr gekauft, der Herzog hat die alten Verträge auch für sie bestätigt und die Stadt verspricht ebenfalls, sich daran zu halten. Dem Herzog wird das Holzvorkaufsrecht zugestanden.
Inseriert: 1507 März 29, Stuttgart
Herzog Ulrich von Stuttgart erlaubt dem Trautwein Vöginger (Veyhinger), die Murr und die dareinfließenden Bäche floßbar zu machen und von St. Michaelstag bis St. Jörgentag gegen ein Mietgeld, wie es den Schenken von Limburg auf dem Kocher gegeben wird, darauf zu flößen. Nur er und die Herrschaft darf flößen. Der Herzog will dem Flößer gegen alle, die sich dem Floßbau ohne Grund widersetzen, Beistand leisten. Sollte die Flößerei später dem Fürstentum schädlich werden, so behält sich der Herzog das Recht vor, einzuschreiten.
Auszug aus dem 1584 renovierten Lagerbuch der Kellerei Marbach, o.J. (18. Jh.)
Nr. 2) 1684 April 8, Stuttgart
Vergleich zwischen der vormundschaftlichen Rentkammer und der Stadt Marbach betr. das gemeinsame Flößen auf der Murr
Abschrift o.J. (18. Jh.), begl. durch Stadtschreiber Joh. Jakob Beuttel
Nr. 3, 4 und 5) 1709 Dez. 3, Stuttgart
Vergleich zwischen der fürstlichen Rentkammer und der Stadt Marbach betr. das gemeinsame Flößen auf der Murr
Nr. 3 Abschrift vom 3. Dez. 1717, begl. durch Stadtschreiber Beuttel; Nr. 4 und 5 Ausfertigungen, Papier
Nr. 1-31
Archivale
Beuttel, Joh. Jakob
Schertlin, Hans Heinrich; Untervogt, Burgvogt, um 1522-1569
Veyhinger, Trautwein
Vöginger, Trautwein
Marbach am Neckar LB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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