Sebastian Judmann und seine Ehefrau Barbara aus Wintzer bestätigen, dass ihnen Abt Ambrosius [I. Münzer] von St. Emmeram den Schönhofer genannten Weingarten oberhalb der mul bey den weyern in Niederwinzer (Winzer) samt Haus und Weinhaus (winthaus) sowie einen Acker zu Erbrecht verliehen, wobei Kelter, Keltergeschirr (piet und piettgeschirr) und der Weiher dem Kloster St. Emmeram vorbehalten sind. Des Weiteren bestätigen Sebastian und Barbara Judmann, dass ihnen Abt Ambrosius [I. Münzer] den Weingarten am karrngstaig zu Erbrecht verliehen hat. S: Wolf Leublfinger zu Hauzenstein, Pfleger zu Stadtamhof

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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