Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria und zum Nutzen armer und kranker Menschen in seiner Stadt Bretten ein Spitalbau begonnen hat. Zur Förderung des Vorhabens befreit er die Güter, die Heinz Bender und seine Ehefrau Ennel gegen Aufnahme in das Spital auf Lebtag gestiftet haben, von Steuer, Schatzung, Wacht, Frondiensten, Atzung und anderen Beschwerungen. Zu den gestifteten Gütern gehören ein Haus, eine Scheuer, 19 Morgen näher bestimmte Äcker nebst Wiesen, Kraut- und Baumgarten mit genannten Anrainern, u. a. Jörg Beyer, Hans Metzler, Lenhard Schrot, Hans Sturm und Aberlin Frihat. Das gestiftete Gut und die Fahrhabe sollen bis zum Tod der Eheleute in deren Nießbrauch bleiben. Die Güter sollen befreit sein, solange sie beim Spital verbleiben. Ein Spitalmeister mag mit Rat und Zustimmung der Amtleute und des Rats die gestifteten Güter gegen anderweitig gelegene Güter verkaufen und vertauschen, alle derart an das Spital gelangten und zugehörigen Güter sollen von Abgaben und Diensten befreit sein. Kurfürst Friedrich weist seinen Amtmann Swicker von Sickingen, den Schultheißen Konrad Flor und die Stadt Bretten um Beachtung an.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria und zum Nutzen armer und kranker Menschen in seiner Stadt Bretten ein Spitalbau begonnen hat. Zur Förderung des Vorhabens befreit er die Güter, die Heinz Bender und seine Ehefrau Ennel gegen Aufnahme in das Spital auf Lebtag gestiftet haben, von Steuer, Schatzung, Wacht, Frondiensten, Atzung und anderen Beschwerungen. Zu den gestifteten Gütern gehören ein Haus, eine Scheuer, 19 Morgen näher bestimmte Äcker nebst Wiesen, Kraut- und Baumgarten mit genannten Anrainern, u. a. Jörg Beyer, Hans Metzler, Lenhard Schrot, Hans Sturm und Aberlin Frihat. Das gestiftete Gut und die Fahrhabe sollen bis zum Tod der Eheleute in deren Nießbrauch bleiben. Die Güter sollen befreit sein, solange sie beim Spital verbleiben. Ein Spitalmeister mag mit Rat und Zustimmung der Amtleute und des Rats die gestifteten Güter gegen anderweitig gelegene Güter verkaufen und vertauschen, alle derart an das Spital gelangten und zugehörigen Güter sollen von Abgaben und Diensten befreit sein. Kurfürst Friedrich weist seinen Amtmann Swicker von Sickingen, den Schultheißen Konrad Flor und die Stadt Bretten um Beachtung an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 59
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1463 April 6 (uff mitwoch nach dem heyligen palmtag)
fol. 46v-48r
Urkunden
Literatur: Schäfer, Alfons, Geschichte der Stadt Bretten: von den Anfängen bis zur Zerstörung im Jahre 1689 (Oberrheinische Studien Band 4), Karlsruhe 1977, S. 118 ff. [https://doi.org/10.11588/diglit.52722#0126]
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Druck: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 1 (1850), S. 155-157.
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Druck: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 1 (1850), S. 155-157.
Kopfregest: "Friunge der guter des spittals zu Pretheim".
Bender, Ennel; Bürgerin zu Bretten, erw. 1463
Bender, Heinz; Bürger zu Bretten, erw. 1462
Beyer, Jörg; zu Bretten, erw. 1463
Flor, Konrad; Schultheiß zu Bretten, 1473 tot
Frihat, Aberlin; zu Bretten, erw. 1463
Metzler, Hans; zu Bretten, erw. 1463
Schrot, Leonhard; zu Bretten, erw. 1463
Sickingen, Swicker VII. von; Vogt zu Bretten ab 1459, ux. Anna Spet, ux. Margarethe von Sachsenheim, -1478
Sturm, Hans; zu Bretten, erw. 1463
Bretten KA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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