Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria und zum Nutzen armer und kranker Menschen in seiner Stadt Bretten ein Spitalbau begonnen hat. Zur Förderung des Vorhabens befreit er die Güter, die Heinz Bender und seine Ehefrau Ennel gegen Aufnahme in das Spital auf Lebtag gestiftet haben, von Steuer, Schatzung, Wacht, Frondiensten, Atzung und anderen Beschwerungen. Zu den gestifteten Gütern gehören ein Haus, eine Scheuer, 19 Morgen näher bestimmte Äcker nebst Wiesen, Kraut- und Baumgarten mit genannten Anrainern, u. a. Jörg Beyer, Hans Metzler, Lenhard Schrot, Hans Sturm und Aberlin Frihat. Das gestiftete Gut und die Fahrhabe sollen bis zum Tod der Eheleute in deren Nießbrauch bleiben. Die Güter sollen befreit sein, solange sie beim Spital verbleiben. Ein Spitalmeister mag mit Rat und Zustimmung der Amtleute und des Rats die gestifteten Güter gegen anderweitig gelegene Güter verkaufen und vertauschen, alle derart an das Spital gelangten und zugehörigen Güter sollen von Abgaben und Diensten befreit sein. Kurfürst Friedrich weist seinen Amtmann Swicker von Sickingen, den Schultheißen Konrad Flor und die Stadt Bretten um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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