Nachlass Bernhard August Prestinari (1811 - 1893), Hofgerichtspräsident, Direktor des katholischen Oberkirchenrates (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 52 Prestinari
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Nachlässe >> Politische Nachlässe >> Prestinari
1833-1879
Überlieferungsgeschichte
1912 Geschenk von Frau Honsell (Witwe von Finanzminister Honsell).
Inhalt und Bewertung
Akten (Autobiographisches, Badische Revolution, Kirchenstreit, Zivilehe, Stiftungen), Korrespondenz mit Ministern, Abgeordenten, kirchlichen Würdenträgern.
Vorwort: Bernhard August Prestinari wurde 1811 in Bruchsal geboren. Er entstammte einer angesehenen oberitalienischen Kaufmannsfamilie, genoss eine humanistische Schulbildung und studierte zwischen 1829 und 1833 in Heidelberg und Gießen Rechtswissenschaften. Seine daran anschließende Vorbereitungszeit im bad. Staatsdienst unterbrach Prestinari durch ausgedehnte Reisen nach Italien. Im Jahre 1838 hatte er schließlich seine erste Anstellung im Staatsdienst erreicht, da er in jenem Jahr Sekretär des Hofgerichts zu Rastatt wurde. In Rastatt sollte Prestinari in den kommenden Jahren bleiben und bis zum Hofgerichtsrat aufsteigen. 1848 schließlich erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat im Justizministerium. Seine Heimatstadt Bruchsal erwies ihm in jenem Jahr überdies die Ehre, ihn zum neuen Vertreter der Stadt in der Zweiten Kammer der bad. Ständeversammlung zu wählen. Diesen Sitz sollte er bis zum Jahre 1867 behalten. Als überzeugter Katholik mit einer dennoch loyalen Haltung gegenüber dem großherzoglichen Staat war Prestinari zudem eine ideale Besetzung für die Stelle des Direktors des kath. Oberkirchenrates. Seit 1852 nahm er diese Funktion wahr. Als in den kommenden Jahren der Konflikt zwischen dem Erzbistum Freiburg und Vertretern der Staatsgewalt eskalierte, geriet auch Prestinari unter Druck. 1853 wurde er schließlich, ebenso wie alle weiteren Mitglieder des kath. Oberkirchenrates, durch den Freiburger Erzbischof Hermann von Vicari exkommuniziert. Dennoch sollte er sich künftig für eine Verständigung zwischen Kirche und Staat einsetzen. Als 1859 nach langer und hefiger Debatte eine Konvention die Rechte der katholischen Kirche zu stärken schien, sah sich Prestinari am Ziel. Da diese Abmachung den kath. Oberkirchenrat als Behörde obsolet machte, bemühte sich der Jurist um eine Rückkehr in den aktiven Justizdienst und wurde sodann 1860 zum Präsidenten des Hofgerichts in Konstanz ernannt. In diesem Amt sollte er schließlich bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst 1879 verbleiben. Als Abgeordneter der Zweiten Kammer setzte sich Prestinari während seiner Amtszeit für vielfältige Justizreformen ein, die sich unter anderem auf die Ausbildung der künftigen Juristen sowie die Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung bezogen. Außenpolitisch wiederum zeigte er sich als überzeugter Parteigänger Österreichs und Anhänger der Großdeutschen Lösung. 1893 verstarb Prestinari als hoch angeehrte Persönlichkeit schließlich in Karlsruhe.
Zur Gliederung: Der Nachlass Prestinaris umfasst zum einen 13 Akten, die aus seiner Dienstzeit als Direktor des kath. Oberkirchenrates und den 1860er stammen. Darin sind primär die komplexen Auseinandersetzungen zur Definition der rechtlichen Stellung der kath. Kirche in Baden dokumentiert. Die Akten enthalten eine Vielzahl an Zeitungsartikeln, Flugblättern und Gutachten. Einige andere Akten wiederum widmen sich der Großdeutschen Frage (Nr. 6) oder dem Verhalten Prestinaris während der bad. Revolution (Nr. 3). Auch die Personalakte Prestinaris ist in diesem Nachlass überliefert (Nr. 2). Zum anderen umfasst der Nachlass eine breite Korrespondenz, die indes zumeist nur wenige Schreiben umfasst. Eine Ausnahme bildet die Korrespondenz mit dem langjährigen Präsidenten der Zweiten Kammer der bad. Ständeversammlung, Ludwig Kirsner (Nr. 22), die 66 Schreiben umfasst. Unter diesen Korrespondenzpartnern finden sich vornehmlich Theologen und Juristen. Thematisch befassen sie sich zumeist mit kirchenrechtlichen Fragen, jedoch auch mit der Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich um Deutschlands Zukunft. Der Nachlass gelangte 1912 als Geschenk Sophie Honsells an Generallandesarchiv und wurde dort zu einem früheren Zeitpunkt erschlossen und geordnet. Honsell war eine Tochter Prestinaris und die Ehefrau des bad. Finanzministers Max Honsell. Die Tiefenerschließung und die Übertragung des analogen Findmittels in ein Online-Findmittel erfolgte 2017 durch Frank Bauer im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projektes. Zusätzlich versah Bauer den Bestand mit Orts- und Personenindizes.
Benutzungshinweise: Der Bestand ist vollständig digitalisiert. Benutzung nur über das Online-Findmittel.
Quellen und Literatur: Quellen - "Prestinari, Bernhard August", Dienerakte GLA, 76 Nr. 5973 [Laufzeit: 1832 - 1847] - "Prestinari, Bernhard August", Dienerakte GLA, 76 Nr. 5974 [Laufzeit: 1832 - 1879] - "Verschiedenes; Eingabe des Mitglieds des Oberkirchenrats Prestinari an den Erzbischof um Aufhebung des Kirchenbanns", GLA, 49 Nr. 1918 [Laufzeit 1845 - 1858] Literatur - Schneider, Richard: "Bernhard August Prestinari", in: Badische Biographien, Bd. 5, Heidelberg 1906, S. 599 - 640.
1912 Geschenk von Frau Honsell (Witwe von Finanzminister Honsell).
Inhalt und Bewertung
Akten (Autobiographisches, Badische Revolution, Kirchenstreit, Zivilehe, Stiftungen), Korrespondenz mit Ministern, Abgeordenten, kirchlichen Würdenträgern.
Vorwort: Bernhard August Prestinari wurde 1811 in Bruchsal geboren. Er entstammte einer angesehenen oberitalienischen Kaufmannsfamilie, genoss eine humanistische Schulbildung und studierte zwischen 1829 und 1833 in Heidelberg und Gießen Rechtswissenschaften. Seine daran anschließende Vorbereitungszeit im bad. Staatsdienst unterbrach Prestinari durch ausgedehnte Reisen nach Italien. Im Jahre 1838 hatte er schließlich seine erste Anstellung im Staatsdienst erreicht, da er in jenem Jahr Sekretär des Hofgerichts zu Rastatt wurde. In Rastatt sollte Prestinari in den kommenden Jahren bleiben und bis zum Hofgerichtsrat aufsteigen. 1848 schließlich erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat im Justizministerium. Seine Heimatstadt Bruchsal erwies ihm in jenem Jahr überdies die Ehre, ihn zum neuen Vertreter der Stadt in der Zweiten Kammer der bad. Ständeversammlung zu wählen. Diesen Sitz sollte er bis zum Jahre 1867 behalten. Als überzeugter Katholik mit einer dennoch loyalen Haltung gegenüber dem großherzoglichen Staat war Prestinari zudem eine ideale Besetzung für die Stelle des Direktors des kath. Oberkirchenrates. Seit 1852 nahm er diese Funktion wahr. Als in den kommenden Jahren der Konflikt zwischen dem Erzbistum Freiburg und Vertretern der Staatsgewalt eskalierte, geriet auch Prestinari unter Druck. 1853 wurde er schließlich, ebenso wie alle weiteren Mitglieder des kath. Oberkirchenrates, durch den Freiburger Erzbischof Hermann von Vicari exkommuniziert. Dennoch sollte er sich künftig für eine Verständigung zwischen Kirche und Staat einsetzen. Als 1859 nach langer und hefiger Debatte eine Konvention die Rechte der katholischen Kirche zu stärken schien, sah sich Prestinari am Ziel. Da diese Abmachung den kath. Oberkirchenrat als Behörde obsolet machte, bemühte sich der Jurist um eine Rückkehr in den aktiven Justizdienst und wurde sodann 1860 zum Präsidenten des Hofgerichts in Konstanz ernannt. In diesem Amt sollte er schließlich bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst 1879 verbleiben. Als Abgeordneter der Zweiten Kammer setzte sich Prestinari während seiner Amtszeit für vielfältige Justizreformen ein, die sich unter anderem auf die Ausbildung der künftigen Juristen sowie die Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung bezogen. Außenpolitisch wiederum zeigte er sich als überzeugter Parteigänger Österreichs und Anhänger der Großdeutschen Lösung. 1893 verstarb Prestinari als hoch angeehrte Persönlichkeit schließlich in Karlsruhe.
Zur Gliederung: Der Nachlass Prestinaris umfasst zum einen 13 Akten, die aus seiner Dienstzeit als Direktor des kath. Oberkirchenrates und den 1860er stammen. Darin sind primär die komplexen Auseinandersetzungen zur Definition der rechtlichen Stellung der kath. Kirche in Baden dokumentiert. Die Akten enthalten eine Vielzahl an Zeitungsartikeln, Flugblättern und Gutachten. Einige andere Akten wiederum widmen sich der Großdeutschen Frage (Nr. 6) oder dem Verhalten Prestinaris während der bad. Revolution (Nr. 3). Auch die Personalakte Prestinaris ist in diesem Nachlass überliefert (Nr. 2). Zum anderen umfasst der Nachlass eine breite Korrespondenz, die indes zumeist nur wenige Schreiben umfasst. Eine Ausnahme bildet die Korrespondenz mit dem langjährigen Präsidenten der Zweiten Kammer der bad. Ständeversammlung, Ludwig Kirsner (Nr. 22), die 66 Schreiben umfasst. Unter diesen Korrespondenzpartnern finden sich vornehmlich Theologen und Juristen. Thematisch befassen sie sich zumeist mit kirchenrechtlichen Fragen, jedoch auch mit der Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich um Deutschlands Zukunft. Der Nachlass gelangte 1912 als Geschenk Sophie Honsells an Generallandesarchiv und wurde dort zu einem früheren Zeitpunkt erschlossen und geordnet. Honsell war eine Tochter Prestinaris und die Ehefrau des bad. Finanzministers Max Honsell. Die Tiefenerschließung und die Übertragung des analogen Findmittels in ein Online-Findmittel erfolgte 2017 durch Frank Bauer im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projektes. Zusätzlich versah Bauer den Bestand mit Orts- und Personenindizes.
Benutzungshinweise: Der Bestand ist vollständig digitalisiert. Benutzung nur über das Online-Findmittel.
Quellen und Literatur: Quellen - "Prestinari, Bernhard August", Dienerakte GLA, 76 Nr. 5973 [Laufzeit: 1832 - 1847] - "Prestinari, Bernhard August", Dienerakte GLA, 76 Nr. 5974 [Laufzeit: 1832 - 1879] - "Verschiedenes; Eingabe des Mitglieds des Oberkirchenrats Prestinari an den Erzbischof um Aufhebung des Kirchenbanns", GLA, 49 Nr. 1918 [Laufzeit 1845 - 1858] Literatur - Schneider, Richard: "Bernhard August Prestinari", in: Badische Biographien, Bd. 5, Heidelberg 1906, S. 599 - 640.
36 Akten
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:03 AM CEST
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