Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, bekundet, dass er Lutz Schott, Ritter, zu seinem Amtmann zu Weinsberg auf Lebtag gesetzt hatte und nun die besondere Gnade getan hat, dass Schott und seine Erben, wenn dieser aufgrund von Alter oder Krankheit auf das Amt verzichtet oder davon zurücktritt, ihre Güter zu Weinsberg ohne alle Beschwerungen - darunter Bede, Steuer, Hut-, Wacht-, Reisedienste, Bodengeld, Leggeld, Ungeld und Herberge - frei nutzen sollen. Der Pfalzgraf versichert, dass die Güter frei und unbeschwert bleiben sollen, weist seine Amtleute um Beachtung an und gebietet der Stadt Weinsberg, sich mit einer Verschreibung gleichermaßen gegenüber Schott zu verpflichten.